Die Sterbekasse der Schützengilde zu Dannenberg v. 1528 e. V.

Die Wurzeln unserer Sterbekasse reichen bis ins Gründungsjahr unserer Schützengilde zu Dannenberg von 1528 zurück.

Die heutige Sterbekasse der Schützengilde Dannenberg finanziert sich aus dem Sterbegeld-Beitrag (seit 2019 5 Euro pro Sterbefall). Wir schalten eine Todesanzeige, legen bei der Beerdigung einen Kranz nieder und zahlen an die Hinterbliebenen 400 Euro.

Dem Grundsatz folgend “ alle Mitglieder sind gleich“, tragen nur der Präsident (oder sein/e Vertreter/in) und der zuständige Kapitän (oder sein/e Vertreter/in) Uniform, alle anderen Mitglieder erscheinen in zivil. Die Uniformträger legen den Kranz nieder. Verstarb ein Mitglied der Damenschießgruppe,  legt der Präsident (oder sein/e Vertreter/in) und die Damenleiterin (oder Vertreterin) den Kranz nieder. 

Ist das Niederlegen des Kranzes nicht möglich (z. B. wenn keine Trauerfeier stattfindet), überweist die Schützengilde an die Hinterbliebenen, anstatt der Aufwendungen für den weggefallenen Kranz, einen weiteren, dreistelligen (ab 1-2024) Betrag.

Sven Stoedter

Präsident